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Bauherren haben Recht auf offizielle Bauabnahme

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Berlin (ddp.djn). Vor unwirksamen Klauseln zur Bauabnahme in Bauverträgen warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Immer wieder würden Schlüsselfertiganbieter Formulierungen verwenden wie «Sollte der Bauherr vor der gemeinsamen Begehung in das Haus einziehen, so gilt das Bauvorhaben als von ihm abgenommen». Solche Klauseln seien ungültig.

Der Bauherr müsse die Möglichkeit haben, so der Verband, seinen Bau offiziell abzunehmen. Denn die Bauabnahme gehöre, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Mit dem Tag der offiziellen Bauabnahme beginne nämlich die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt müssten Bauherren dem Bauunternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem gingen mit der Unterzeichnung der offiziellen Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf die Bauherren über. Bauherren müssen ihr Haus dann selbst gegen Brand, Wasser- und Sturmschäden versichern.

ddp.djn/kaf/mwo