Berlin (ddp.djn). Manchmal ändern sich im Leben die Ziele und damit auch die Planung der Finanzen. Wer seinen Bausparvertrag dann nicht mehr benötigt, kann ihn auch übertragen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Die Bausparkasse muss allerdings zustimmen.
Voraussetzung für eine Zustimmung ist, dass die übernehmende Person genügend Geld für die weiteren Einzahlungen besitzt. Neben dem Bonitätsnachweis ist eine weitere Bedingung, dass es sich um Angehörige handelt. Dazu zählen etwa Ehegatten, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf andere Personen zu. Die Bausparkassen können aber eigene Regeln hierzu festlegen. Deshalb sollte man sich für eine Übertragung von der Bausparkasse beraten lassen.
(ddp)