Start Aktuelles Bundesgerichtshof urteilt über Trittschalldämmung von Mietwohnungen

Bundesgerichtshof urteilt über Trittschalldämmung von Mietwohnungen

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Karlsruhe (ddp.djn). Der Bundesgerichtshof entscheidet heute(10.00 Uhr) über die Rechtmäßigkeit einer Mietminderung wegen unzureichender Trittschalldämmung. Wohnungsmieter aus Bonn hatten die Miete über knapp zwei Jahre um insgesamt rund 1700 Euro gemindert. Das entsprach zehn Prozent der Bruttomiete. Die Vermieter des acht Jahre alten Mehrfamilienhauses verlangten diese Summe zurück. Das Amtsgericht Bonn hatte ihrer Klage stattgegeben, das Landgericht Bonn wies sie ab.

Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass zwar die Grund-Anforderungen des Schallschutzes erfüllt seien, diese aber nicht der Qualität mittlerer Güte entspreche.  Ein Mieter erwarte jedoch in der Regel eine «mittlere Qualität» und nicht eine, die gerade noch zumutbar sei. Der BGH entscheidet nun über die Revision der Vermieter.

ddp.djn/dmu/mar