Lautes Schnarchen des Nachbarn ist kein Grund für eine Mietminderung oder gar die Kündigung einer Mietwohnung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bonn hervor. In dem Fall hatten sich Mieter einer renovierten Wohnung in einem Gründerzeithaus kurz nach dem Einzug über Schnarchgeräusche aus der darunter liegenden Wohnung beschwert und die Miete gemindert. Drei Wochen später erklärten sie sogar die fristlose Kündigung und die Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung. Der Vermieter hätte sie ihrer Ansicht nach vor Abschluss des Mietvertrags darauf hinweisen müssen, dass die Wohnung mangelhaft gegen Schall isoliert sei.
Schallschutz und Lärm aus Nachbarwohnung
Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Mieter seien weder zur Minderung noch zur Kündigung oder Anfechtung berechtigt gewesen, denn die Wohnung verfüge über eine ausreichende Schallisolierung und sei daher nicht mangelhaft. Ein Mieter, der eine «klassische Altbauwohnung mit Holzböden» anmiete, könne zudem nicht erwarten, dass überhaupt keine Geräusche aus der Nachbarwohnung zu hören sind,so die Richter.
Der Vermieter sei auch nicht verpflichtet gewesen, darauf hinzuweisen, dass zwar ausreichender Schallschutz besteht, aber trotzdem Geräusche aus der Nachbarwohnung zu vernehmen sein können. Das sei für Mieter in einem Mehrfamilienhaus offenkundig.
Quelle: Urteil des Amtsgerichts Bonn – AZ: 6 C 598/08