– von Karl Lohmann – Wer die Feuerwehr ruft, muss sie auch bezahlen. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig verweist die Rechtsschutzversicherung ARAG. Im benannten Fall musste die Feuerwehr zu einem Wohngebäude ausrücken, um den nach einem Riss in der Brunnenpumpe mit Wasser voll gelaufenen Heizungskeller aus zu pumpen. Die Stadt Peine berechnete für den Einsatz der beiden Fahrzeuge und aller Feuerwehrleute Gebühren in Höhe von 516 Euro. Diese verlangte sie von dem Eigentümer und Vermieter des Hauses. Hiergegen klagte der Eigentümer. Das Gericht gab ihm recht. Sofern eine andere Person als der Eigentümer die Feuerwehr anfordert, darf die Behörde den Hauseigentümer nicht mit der Begründung zu den Kosten heranziehen, dass die Einsatzkräfte in seinem Interesse gehandelt hätten. (AZ: 1 A 180/09)
Aber was wenn es brennt und Gefahr droht? Gerade hier bleibt nicht viel Zeit um zu entscheiden: Feuerwehr rufen oder nicht? Dürfen Gemeinden die Kosten für einen Feuerwehreinsatz wirklich an den Verursacher weitergeben?
Anders bei Einsätzen zur Rettung von Leben!
Der Kostenersatz ist in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer festgelegt und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Grundsätzlich gilt aber, dass die Gemeinden für den Großteil der Feuerwehreinsätze keine Rechnungen ausstellen. Einsätze, die der Rettung von Menschen dienen, werden in der Regel von der Allgemeinheit getragen.
In bestimmten Fällen erlauben die Feuerwehrgesetze allerdings, den Verursachern die Kosten für den den Einsatz in Rechnung zu stellen.
Kosten des Feuerwehreinsatzes bei Brandstiftung oder Fehlalarm
Das gilt für Brandstiftung oder Fehlalarm als Scherzanrufe bei der Feuerwehr. So kostet beispielsweise in Berlin der Einsatz eines Löschfahrzeuges knapp 5 Euro pro Minute, das sind bei 120min rund 600 Euro. Für einen Kranwagen werden schon ca. 12 Euro pro Minute fällig. Dazu kommt, dass die Feuerwehr bei unklarer Gefahrenlage mehrere Fahrzeuge und Rettungskräfte in Bewegung setzt, ein bewusst ausgelöster falscher Alarm wird für den Verursacher also schnell erheblich Kosten auslösen. Das gilt übrigens auch für einen absichtlich ausgelösten Fehlalarm eines Feuermelders einer Brandmeldeanlage, wie man sie beispielsweise aus Schulen kennt, ausgelöst wird.
In zahlreichen Bundesländern können die Kommunen auch die Kosten für Einsätze einfordern, die bei Autounfällen entstehen. Zum Beispiel die Kosten für die Räumung der Unfallstelle. Das wird für den Verursacher dann problematisch, wenn seine Versicherung die Kosten wegen grob fahrlässigen Verhaltens nicht übernehmen möchte.
Grobe Fahrlässigkeit als Grund für Feuerwehr Rechnung
Grobe Fahrlässigkeit ist ein zunehmendes Thema. Viele Landesfeuerwehrgesetze verpflichten den Verursacher eines Feuerwehreinsatzes zur Kostenübernahme, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat.
„Früher waren solche Fälle eher selten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Martin Montag von der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht Rheinland-Pfalz im Deutschen Anwaltverein (DAV). Im Zuge der Finanzknappheit der Kommunen ließe sich beobachten, dass häufiger der Versuch unternommen wird, die Verursacher für Kosten in Haftung zu nehmen. Rechtlich seien diese Fälle heikel, denn grobe Fahrlässigkeit müsse dem Verursachern im Einzelfall nachgewiesen werden.
So musste ein Mann, der aus einem Papiersack Holzkohle zur bestehenden Glut in den Grill schüttete, 1 122 Euro für den daraus folgenden Feuerwehreinsatz bezahlen. Die Glut aus dem Grill war beim Schütten in den Papiersack geflogen und blieb zunächst unbemerkt. Der Mann brachte den Sack zurück in die Autogarage, wo sich ein Schwelbrand ausbreitete der dann zu einem offenen Feuer und Rauchentwicklung führt. Die Feuerwehr musste ausrücken. Als „grob fahrlässig“, beurteilte das Verwaltungsgericht der Stadt Gießen das Verhalten des Mannes (Az. 8 K 1163/12.GI).
Küchenbrand führt zu Feuerwehreinsatz
So musste beispielsweise ein Lehrer in Bad Dürkheim die Kosten für einen Feuerwehreinsatz im Zuge eine missglückten Kochversuchs bezahlen. Er hatte gemeinsam mit Schülern im Unterricht Pommes Frites zubereitet und dann den Kochtopf mit Frittierfett auf dem Herd vergessen. 18 Feuerwehrleute rückten an, und die Gemeinde stellte dem Lehrer Kosten in Höhe von rund 1400 Euro in Rechnung – zurecht, wie das Verwaltungsgericht Neustadt im anschließenden Streitverfahren entschied. Der Lehrer hätte wissen müssen, dass beim Erhitzen von Frittiertfett ein erhöhtes Brandrisiko besteht und sich sorgfältiger verhalten müssen. (AZ: 5 K 221/11.NW).
Anders entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Nachdem ein Mann Spargel und Sauce Hollandaise auf dem Herd anbrennen ließ . In diesem Fall habe der Mann nicht mit einer erhöhten Brandgefahr rechnen müssen, so das Gericht. (AZ.: 1 K 1391/09.WI)
Kostenaufstellung des Feuerwehreinsatzes genau prüfen
Wer nach einem Feuerwehreinsatz tatsächlich eine Rechnung erhält, sollte die Kostenaufstellung genau prüfen und im Zweifel einen Anwalt einschalten. Gerichte haben in der Vergangenheit immer wieder Rechnungen für ungültig erklärt, weil Kosten zu hoch oder Einsatzzeiten zu ungenau kalkuliert wurden.
Feuerwehreinsätze müssen eben nur in den gesetzlich definierten Ausnahmefällen vom Verursacher getragen werden, und selbst hier übernimmt zumeist die Versicherung die Kosten.
Niemand sollte daher bei einem Notfall zögern, sofort die Feuerwehr zu rufen!