Berlin (ddp.djn). Zum 1. September 2010 treten Änderungen in denFörderbedingungen des KfW-Programms «Energieeffizient Sanieren» in Kraft. Dann wird die Förderung der Einzelmaßnahmen sowohl in der Kredit- als auch in der Zuschussvariante eingestellt. DieFörderangebote für KfW-Effizienzhäuser bleiben aber unverändertbestehen.
Bauherren, die Maßnahmen wie beispielsweise Wärmedämmung von Wänden oder Erneuerung und Austausch von Fenstern und Türen planen,müssen mit neuen Konditionen rechnen. Die unter den Programm-Nummern 152 und 430 geführten Förderungen wird es in dieser Form nicht mehr geben.
Die gestrichenen Zuschüsse sind aber nicht komplett vom Tisch. Diebislang im Programm «Energieeffizient Sanieren – Einzelmaßnahmen»förderfähigen Maßnahmen können zukünftig im Programm «Wohnraum Modernisieren» (141) zu den dort geltenden Bedingungen beantragtwerden.
Bauherren, die noch von den bisherigen Konditionen profitierenwollen, müssen sich beeilen. Anträge zur Förderung vonEinzelmaßnahmen in der Kredit- und Zuschussvariante können nur nochbis einschließlich 31. August 2010 bei der KfW gestellt werden.
Wegfallen werden auch wesentliche Teile der Sonderförderung imProgramm «Energieeffizient Sanieren». Davon betroffen sind Maßnahmen zur Optimierung der Wärmeverteilung und zum Abbau vonNachtstromspeicherheizungen.
Erhalten bleibt aber die Förderung für die qualifizierteBaubegleitung. Sie wird ab dem 1. September 2010 eigenständig imProgramm «Energieeffizient Sanieren Sonderförderung» (431)weitergeführt.
Anträge für die wegfallenden Programmteile in der Sonderförderungkönnen bis einschließlich zum 30.11.2010 bei der KfW für Maßnahmengestellt werden, bei denen die Schlussrechnung bis zum 31.8.2010gestellt wurde.
ddp.djn/kaf/mwo