Start Aktuelles Seniorenwohnungen: Barrierfreiheit vor dem Kauf genau prüfen

Seniorenwohnungen: Barrierfreiheit vor dem Kauf genau prüfen

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Berlin (ddp). Etliche Anbieter von Eigentumswohnungen werben mit den Prädikaten «seniorengerecht» oder «barrierefrei». Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät, solche Angebote genau zu prüfen. Da Begriffe wie «Seniorenwohnung» oder «rollstuhlgerecht» nichtrechtlich definiert seien, stünde dem Käufer immer nur das zu, was imVertrag stehe.

Mit der Werbung für Seniorenwohnungen hat sich bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt. Es stellte in einem Urteilfest, dass das Angebot einer «Seniorenresidenz» mit «behinderten- undrollstuhlgerechten» Eigentumswohnungen den Qualitätsrichtlinien derDIN 18025 entsprechen soll, die das barrierefreie Bauen im Detail regelt. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 – 23 U 11/08)

Der VPB empfiehlt Verbrauchern daher, sich auf die DIN 18025 zubeziehen. Da die meisten Käufer einer Wohnung sich damit jedoch nichtauskennen, sollten sie die Unterlagen vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen lassen. Eine genaue Kontrolle sei auch bei der Abnahme der fertigen Wohnung nötig.

Weitere Informationen gibt es beim Verband Privater Bauherrene.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Tel.: 030/2789010,E-Mail: info@vpb.de, Internet: vpb.de.

ddp/asc/mhi