— von Katja Fischer —
Auch bei niedrigen Temperaturen muss die Wohnung mehrmals am Tag kräftig gelüftet werden. Sonst können Feuchtigkeitsschäden entstehen. Auch die Nebenkosten erhöhen sich durch falsches Heizen und Lüften.
Lüften gegen Feuchtigkeit und Schimmel
„Am besten ist es, wenn alle Fenster und Innentüren kurz geöffnet werden. Das sorgt für einen raschen Austausch der Luft, und die Wände kühlen nicht aus„, sagt Ulrich Löhlein, Leiter Servicecenter Hausverwaltung im Immobilienverband Deutschland (IVD). Das sei wichtig. Denn wenn warme Raumluft auf eine kalte Wand treffe, bilde sich Kondenswasser an der Wand. Dort entstehe dann ein idealer Lebensraum für Schimmelpilze.
Richtig Lüften – Aber wie lange?
Viele Bewohner fragen sich, wie lange sie jeweils die Fenster geöffnet lassen sollen, damit die alte Luft entweicht. Denn das ist oft Schwerpunkt bei Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern, wenn es um die Suche nach Verursachern für Feuchtigkeitsschäden geht. „Die Zeitspanne hängt von der Differenz zwischen der Zimmertemperatur und der Außentemperatur und von der jeweiligen Windstärke ab„, erklärt der Experte. „Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden“, so Löhlein.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) meint, dass bei Stoßlüftung schon fünf Minuten ausreichend sein können, bei Windstille und geringen Temperaturunterschieden genügen 15 Minuten. Auch bei Regenwetter kann gelüftet werden, denn die kalte Außenluft ist trockener als die warme Zimmerluft. Immer sollte beim Lüften die Heizung abgedreht sein.
Wann soll man die Wohnung durchlüften?
Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, morgens einen kompletten Luftwechsel in der gesamten Wohnung vorzunehmen. Tagsüber sollten vor allem die Zimmer gelüftet werden, in denen sich Personen aufhalten. Abends sei noch einmal ein kompletter Luftwechsel in der gesamten Wohnung inklusive Schlafzimmer angebracht. Wenn tagsüber niemand zu Hause ist, ist so ein häufiges Lüften nicht nötig, so der Mieterbund. Dann reicht es, wenn morgens und abends kräftig gelüftet wird.
Im Winter Fenster auf keinen Fall tagsüber gekippt lassen!
Keinesfalls dürfen die Fenster für längere Zeit angekippt werden,um die Wohnung zu lüften. Damit erhöht sich das Schimmelrisiko in Fensternähe beträchtlich, warnt Löhlei. Denn durch das lange Lüften kühlt die Wand oberhalb des Fensters in der Regel stark aus, es entstehen sogenannte Kältebrücken. Nach Schließen des Fensters bildet sich an den kalten Wandflächen häufig Kondenswasser. „Besonders gefährdet sind die Wandflächen an den Küchenfenstern„, sagt Löhlein. „Denn beim Kochen entstehen oft große Mengen Wasserdampf, die dann an der kalten Wand vorbei durch das angekippte obere Fenster nach draußen abgeleitet werden.“ Außerdem entweicht viel Wärme. Bis zu 200 Euro pro Heizsaison können Mieter einsparen, wenn sie auf diese Gewohnheit verzichten, rechnet der DMB vor.
Richtige Raumtemperatur – Im Winter Heizung tagsüber an- oder ausschalten?
Um Heizkosten zu sparen, drehen viele Bewohner morgens die Heizung ab, wenn sie zur Arbeit gehen und schalten sie abends wieder ein. Das ist jedoch meist teurer, als sie mit niedrigerer Temperatur weiter laufen zu lassen. Denn die ausgekühlte Wohnung muss am Abend wieder aufgeheizt werden. „Besonders bei modernen Heizungsanlagen ist es in der Regel günstiger, eine abgesenkte Durchschnittstemperatur zu halten, als allabendlich bei Null zu beginnen„, meint der IVD-Experte.
Sparen lässt sich aber, wenn die Raumtemperatur etwas gedrosselt wird. Schon ein Grad Celsius weniger reduziert den Energieverbrauch um sechs Prozent. Sinnvoll ist es auch, jeden Raum individuell entsprechend seiner Nutzung zu beheizen.
Richtwerte für die optimale Raumtemperatur in Wohnräumen sind 20 bis 22 Grad Celsius, Küche 18 bis 20 Grad Celsius, Schlafzimmer 16 bis 18 Grad Celsius und Badezimmer bis maximal 23 Grad Celsius.
icht heizt, zum Beispiel weil er auf seinem Alterssitz in der Sonne überwintert, riskiert den Verlust seiner Mietwohnung
Unbeheizte Zimmer in der Wohnung, wie beispielsweise das Schlafzimmer, sollten nicht von anderen Zimmern mit beheizt werden.“Das führt dazu, dass feuchtwarme Luft aus dem Wohnzimmer sich im Schlafzimmer abkühlt, sodass sich die Feuchtigkeit dort niederschlägt„, erklärt Löhlein. „Daher sollten die Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen immer geschlossen bleiben.“
Wer in der kalten Jahreszeit gar nicht heizt, zum Beispiel weil er auf seinem Alterssitz in der Sonne überwintert, riskiert den Verlust seiner Mietwohnung. Denn Wohnungsmieter sind verpflichtet, ihre Wohnung in den Kältemonaten mindestens mäßig zu heizen.Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen, urteilte das Landgericht Hameln (AZ: 10 S163/07).
Erstveröffentlichung: Februar 2011 kl/dapd.djn/kaf/mwo