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Nachbesserungen ohne Ärger mit dem Handwerker

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München (dapd). Pfusch am Bau ist der Albtraum vieler Hausbesitzer, Ärger mit den Handwerkern ist dann oft vorprogrammiert. Handwerker sind prinzipiell zu Nachbesserungen verpflichtet, im Rahmen der Gewährleistung sogar in der Regel fünf Jahre nach der Fertigstellung. Aber die Tücke liegt hier im Detail,wie die BS Baugeld Spezialisten AG informiert.

Einerseits können Abweichungen etwa in der Farbe der Holzverkleidung rein rechtlich bedingt hinzunehmen sein, also mehreine Frage des Geschmacks darstellen. Auf der anderen Seite istgerade bei größeren Schäden oft nicht auf Anhieb feststellbar, wo die Ursache dafür liegt. Den verschiedenen Zwischenabnahmen auf der Baustelle komme deshalb hohe Bedeutung zu, betont Marcus Rex von denBaugeld-Spezialisten. Dabei sollte der Bauherr genau wissen, wassein Recht ist und ab wann eine Nachbesserung als kleinlich gilt. So sei in diversen Richtlinien genauestens geklärt, welche Abweichungen sich ein Handwerker erlauben darf.“Gerade für Laien ist dann eine professionelle Baubegleitung sehr hilfreich“, sagt Rex. Dies könne ein Architekt oder Bausachverständiger übernehmen, auch verschiedeneBauherrenverbände benennen und zertifizieren Baubegleiter. „Sehr wichtig ist, dass der Baubegleiter wirklich absolut unabhängig vomBauträger oder den Handwerkern arbeitet“, ergänzt Rex. Diese Unabhängigkeit kostet Geld: Zwischen 50 und 100 Euro fallen pro Arbeitsstunde in der Regel an.

dapd.djn/mwo/mbr