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Mietrecht: Unerlaubter Hund muss weg

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Mietrecht: Unerlaubter Hund muss weg
Mietrecht & Hundehaltung

Wird ein Hund in der Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters gehalten, kann dieser fordern, dass das Tier abgeschafft wird. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter zuvor anderen Mietern die Hundehaltung erlaubt hat. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Köln weist die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins hin (AZ: 6 S 269/09).

Mietvertrag nur mit vorheriger Zustimmung

Im verhandelten Fall hatte sich ein Mieter einen Hund angeschafft, ohne zuvor die Zustimmung des Vermieters einzuholen. Sein Mietvertrag sah die Haltung einer Katze oder eines Hundes nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters vor, die Haltung von Kleintieren war im üblichen Umfang gestattet. In der Wohnanlagewaren bereits einige Hunde vorhanden. Trotzdem verlangte der Vermieter die Abschaffung des Hundes.

Vermieter war in seiner Entscheidung frei

Die Richter gaben dem Vermieter Recht. Der Vermieter sei in seiner Entscheidung völlig frei, auch dann, wenn er anderen Mietern vorher die Erlaubnis gegeben habe, so die Richter. Der klagende Mieter habe kein Recht auf Gleichbehandlung. Daraus resultiere, dass er auch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung bezüglich der Tierhaltung habe. Die Richter führten aus, gerade wenn schon einige Tiere gehalten würden, könne es durch ein weiteres Tier zu Problemen oder Streitigkeiten unter den Mietern kommen. Eine solche „Selbstbindung“ des Vermieters könne daher nicht verlangt werden.