Bei Formulierungen wie „Erdarbeiten bauseits“ im Bauvertrag sollten Käufer von Schlüsselfertighäusern wachsam sein.Denn was auf den ersten Blick nach einer Leistung des Bauunternehmers aussieht, muss in Wirklichkeit der Bauherr erbringen, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Am Ende laufe diese Vertragspassage regelmäßig auf einen Extraauftrag für das ausführende Unternehmen hinaus und damit auf zusätzliche Kosten für den Bauherren.
Vertrag prüfen: Erdarbeiten enthalten
Das Procedere sei immer ähnlich, so der VPB: Kurz vor Baubeginn weist der Unternehmer auf den Passus im Vertrag hin und fragt, wann der Bauherr die Erdarbeiten erledigen lasse. Nach Meinung des Bauherrn sind die Erdarbeiten aber im Festpreis enthalten. Deshalb hat er auch keine andere Firma mit den Erdarbeiten beauftragt. Damit dennoch zügig mit dem Bau begonnen werden kann, beauftragt er nun zwangsläufig seinen Anbieter zusätzlich auch noch mit den Erdarbeiten. Kaum ein Bauherr riskiere an dieser Stelle Verzögerungen oder gar einen Prozess, um die Rechtmäßigkeit dieser Klausel klären zu lassen, so der VPB.
Der Bauunternehmer kassiere also über den vertraglich vereinbarten Festpreis hinaus. Das sei ärgerlich, aber legal, denn nur die zum Festpreis angebotenen Leistungen müsse er auch erledigen, so der VPB. Er rät Bauherren, solche Fallen möglichst vor Vertragsabschluss auszuräumen. Außerdem sollten sie bei unerwarteten Extras immer erst nach den Kosten fragen.