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Rechtstipp: Vorgetäuschter Eigenbedarf kann Schadensersatzanspruch begründen

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Rechtstipp: Vorgetäuschter Eigenbedarf kann Schadensersatzanspruch begründen

Karlsruhe (ddp.djn). Täuscht ein Vermieter dem Mieter Eigenbedarf vor und zieht der Mieter aus, weil er annimmt, dies tun zu müssen, kann dies nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Schadensersatzansprüche des Mieters begründen. Nicht ausschlaggebend ist, ob die Kündigung aus formalen Gründen unwirksam ist.

Im verhandelten Fall zogen die Mieter aus, nachdem die Vermieter mehrfach das 25 Jahre bestehende Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt sowie eine Räumungsklage und Schadensersatzforderungen bei nicht rechtzeitiger Räumung angedroht hatten. Unmittelbar nach ihrem Auszug boten die Vermieter das Haus über einen Makler zum Verkauf an. Von Eigenbedarf war nicht mehr die Rede.

Die Schadensersatzforderungen der Mieter wegen «vorgetäuschten Eigenbedarfs» lehnten die Vorinstanzen ab. Die Mieter hätten erkennen müssen, dass die Eigenbedarfskündigung nicht ordnungsgemäß begründet gewesen sei, sie hätten nicht ausziehen müssen.

Der BGH urteilte jedoch, entscheidend sei, dass der Mieter das Räumungsverlangen für berechtigt halten durfte und es keinen Anlass für ihn gab, an der Richtigkeit der Vermieterangaben zu zweifeln.

(AZ: VIII ZR 231/07)

ddp.djn/kaf/mwo