Berlin (dapd). Sparer und Investoren sollen künftig besser vor Falschberatungen und Verlusten auf dem Grauen Kapitalmarkt geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin strengere Regeln für diesen bislang kaum regulierten Teil des Finanzmarkts. Zahlreichen Verbrauchern wurden dubiose und unseriöse Anlagen vermittelt, sie verloren dadurch Milliarden Euro pro Jahr.
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) zufolge verbessert der Gesetzesentwurf die Stellung der Verbraucher; der Anlegerschutz werde erheblich ausgebaut. „Anleger können sich damit auf ein einheitliches und hohes Verbraucherschutzniveau verlassen.“
Brüderle hatte allerdings durchgesetzt, dass die rund 80.000 freien Finanzvermittler nicht von der Finanzaufsicht BaFin kontrolliert werden. Diese Aufgabe soll die Gewerbeaufsicht übernehmen. Sparkassen und Banken unterliegen dagegen der Finanzaufsicht. Diese empfinden das als Wettbewerbsverzerrung. „Wir bedauern, dass es keine Gleichbehandlung gibt“, sagte Stefan Marotzke, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, in Berlin.
Auf dem Grauen Kapitalmarkt bieten freie Vermittler zum Beispiel Fonds, Steuersparmodelle, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Bauherrenmodelle, Diamanten und Termingeschäfte an. Sie unterliegen bislang kaum staatlicher Kontrolle. Die Verkäufer bieten ihre Produkte oft als Haustürgeschäft an und locken mit vermeintlichen Traumrenditen. Verbraucherschützer kritisieren die Vertriebs- und Beratungspraxis seit langem als unseriös.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) erklärte, künftig müssten alle Verkäufer ihre Kunden über Provisionen informieren, die Beratung an den persönlichen Bedürfnissen orientieren und Beratungsprotokolle aushändigen.
Vorgesehen ist unter anderem eine Art Beipackzettel, der Verbraucher über Risiken, Kosten und Renditeaussichten aufklärt. Dieser soll auch für geschlossene Fonds und weitere Formen der Unternehmensbeteiligungen gelten. „Die Haftung für fehlerhafte oder fehlende Prospekte verschärfen wir“, erklärte Aigner.
Bisher geltende Verjährungsvorschriften werden demnach abgeschafft – Vermittler riskanter Anlagen können dann noch bis zu zehn Jahre lang juristisch belangt werden. Auch für fahrlässiges Handeln können Verkäufer erstmals zur Rechenschaft gezogen werden.
Darüber hinaus soll die BaFin Verkaufsprospekte künftig nicht nur formal auf Vollständigkeit prüfen, sondern auch inhaltlich auf Widerspruchsfreiheit und Verständlichkeit.
„Der Anlegerschutz muss unabhängig davon gewährleistet sein, wer dem Verbraucher das Anlageprodukt anbietet“, sagte Aigner. Deshalb müssten Vermittler künftig ihre Qualifikation nachweisen, indem sie eine Sachkundeprüfung ablegen oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen. Zusätzlich müssten sie über eine Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen und sich in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen.
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