Start Aktuelles Immobilienfinanzierung: Bearbeitungsgebühren für Darlehen unzulässig

Immobilienfinanzierung: Bearbeitungsgebühren für Darlehen unzulässig

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Karlsruhe (dapd). Banken dürfen von ihren Kunden künftig keine Bearbeitungsgebühren mehr für Darlehen erheben. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe erklärte die entsprechende Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank am Freitag für unwirksam.

Laut der Klausel mussten Kunden zwei Prozent aus dem Darlehensbetrag, mindestens jedoch 50 Euro als Bearbeitungsgebühr an die Bank entrichten. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. war beim Landgericht Karlsruhe gegen die Klausel vorgegangen und hatte Recht bekommen. Die Bank legte beim OLG Berufung ein, blieb aber erfolglos. Das OLG ließ aber die Revision zu, da der Bundesgerichtshof (BGH) zu der Frage noch keine grundsätzliche Entscheidung getroffen hat.

Die OLG-Richter entschieden, dass die Klausel nicht dem Transparenzgebot des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entspreche für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und schon daher unwirksam sei. So sei nicht klar, zu welchem Zeitpunkt die Bearbeitungsgebühr konkret entstehe, ob die Gebühr bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten werde oder in welcher Weise sie zu zahlen sei.

Der Verwaltungsaufwand der Bank, also etwa die Prüfung der Bonität des Kreditnehmers, stelle keine Dienstleistung für den Kunden dar, sondern diene vielmehr den Vermögensinteressen der Bank, die spätere Forderungsausfälle vermeiden wolle. Nach der Rechtsprechung sei es aber unzulässig, für Arbeiten in den AGB ein Entgelt zu bestimmen, wenn diese keine Dienstleistungen für den Kunden darstellten, sondern im eigenen Interesse durchgeführt würden.

Aktenzeichen: 17 U 192/10

dapd.djn/wca/hs