Berlin (dapd). Die Deutsche Post darf nicht mehr damit werben, der E-Postbrief sei „so sicher und verbindlich wie der Brief“ und übertrage „die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet“. Das entschied das Landgericht Bonn nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Die Werbung erwecke nach Auffassung der Richter den Eindruck, dass auch rechtlich relevante Erklärungen verbindlich mit dem E-Postbrief versendet werden können, erklärten die Verbraucherschützer am Montag. Dies sei jedoch nicht immer der Fall.
So sei etwa bei der Kündigung eines Wohnungsmietvertrags die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Der Brief müsse dabei eigenhändig unterschrieben sein.
(Urteil des LG Bonn vom 30.06.2011, Aktenzeichen 14 O 17/11, nicht rechtskräftig)
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