Ein Grundstückseigentümer darf von einem Autofahrer die Entfernung seines auf einer öffentlichen Straße abgestellten Fahrzeugs verlangen, wenn dieses die Einfahrt zum Grundstück blockiert. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin (Aktenzeichen: V ZR 154/10).
Hauseinfahrt zu geparkt
Laut BGH ist es jedoch entscheidend, ob es zu einer tatsächlichen Behinderung kommt. Eine Eigentumsbeeinträchtigung liege nicht vor, wenn in der Zeit der Blockierung niemand die Grundstückseinfahrt nutzen möchte. Darüber hinaus sei eine kurzfristige Blockade der Zufahrt zum Be- und Entladen unter Nachbarn zu dulden.