Start Aktuelles Verbraucherschützen beklagen mangelhafte Offenlegung: Provisionen als Bankgeheimnis

Verbraucherschützen beklagen mangelhafte Offenlegung: Provisionen als Bankgeheimnis

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Berlin (dapd). Die bei Wertpapiergeschäften kassierte Provision ist bei den meisten deutschen Banken nach wie vor ein Geheimnis. Zwei von drei Banken missachteten ihre gesetzliche Pflicht zur Offenlegung, kritisierten die Verbraucherzentralen am Mittwoch in Berlin, wo sie eine entsprechende Untersuchung vorlegten.

Drei Jahre nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers sei das Ergebnis ist für die Banken „ein Trauerspiel“, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen. „Die meisten Banken spielen nach wie vor mit verdeckten Karten.“ Nur vier Banken hätten die Vergütungen eindeutig in Euro und Cent offen gelegt. Billen forderte eine Sonderprüfung der Finanzaufsicht BaFin.

Die Verbraucherzentralen hatten 172 Banken-Antworten auf eine Bitte privater Anleger zur Auflistung der Provisionen ausgewertet. In mehr als der Hälfte der Schreiben sei die Auskunft ganz oder teilweise verweigert worden, bei rund einem Drittel seien die Informationen völlig unzureichend gewesen. Die Erhebung, die Ende August abgeschlossen wurde, ist nach vzbv-Angaben nicht repräsentativ.

Kreditwirtschaft weist Vorwürfe zurück

Die Kreditwirtschaft wies die Vorwürfe zurück. Die „dezidierte Aufklärung“ erfolge auch unmittelbar vor der Entscheidung des Kunden. „Für den Kunden ist dies wichtig, damit er erkennen kann, ob bei dem Geschäftsabschluss weitere Interessen im Spiel sind“, hieß es in einer Stellungnahme der Bankenverbände. Es könne jedoch „nicht ohne weiteres von einem Auskunftsanspruch nach Geschäftsabschluss“ ausgegangen werden. Kein Anspruch bestehe vor allem dann, wenn das Kreditinstitut Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäfts an den Kunden verkauft habe.

Bei Festpreisgeschäften kaufen die Banken die Wertpapiere auf eigene Rechnung und realisieren den Gewinn durch die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Auch hier bestehe ein Eigeninteresse der Bank, das die Kunden erkennen können sollten, meinen die Verbraucherzentralen. Außerdem sei für die Verbraucher nicht nachzuvollziehen, ob ein behauptetes Festpreisgeschäft auch wirklich eines sei. Grundsätzlich müsse die Pflicht zur Offenlegung mindestens über einen Zeitraum von zehn Jahren bestehen.

Verbraucherschutzministerium will Offenlegung

Eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums sagte, das Ministerium setze sich „sehr energisch“ dafür ein, dass Provisionen und die Kosten von Finanzprodukten in verständlicher Weise offengelegt würden. Die Untersuchung deute darauf hin, dass der Anspruch der Bankkunden auf Offenlegung „in vielen Fällen noch missachtet wird“. Es sei die Pflicht der BaFin, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren.

dapd.djn/rwh/cne/pon