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Strom: Mit der Solaranlage Geld verdienen und Steuern sparen

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Düsseldorf (dapd). Hausbesitzer können mit einer Solaranlage auf dem Dach nicht nur den eigenen Strom erzeugen, sondern zusätzlich Geld verdienen. Allerdings müssen sie eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen beachten, informiert die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Rheinland.

Wenn Solarenergie ins öffentliche Netz eingespeist wird, stellt die Solarstromerzeugung rechtlich eine unternehmerische Tätigkeit dar. Nach den Erfahrungen der Experten ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel nicht nötig. Da aber die Finanzämter nicht einheitlich entscheiden, empfehlen sie den Gang zum örtlichen Ordnungsamt. Lehnt die Gemeinde eine Gewerbeanmeldung als „Bagatelle“ ab, sollte die gewerbliche Tätigkeit direkt beim Finanzamt angemeldet werden.

Das Finanzamt behandelt den Hauseigentümer als Gewerbetreibenden. Hieraus entstehen viele Vor-, aber auch einige Nachteile. Wenn eine Gewerbeanmeldung erfolgt, hat dies für Privatpersonen Konsequenzen. Beispielsweise wird eine Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer Pflicht. Gewerbesteuer wird jedoch nur dann erhoben, wenn die Anlage einen Gewinn von mehr als 24.500 Euro pro Jahr erwirtschaftet. Das werde aber selbst bei Anlagen mit Spitzenleistungen nicht erreicht, betonen die Experten.

„Wird 2011 noch eine Anlage bestellt, aber erst 2012 installiert, können bereits in diesem Jahr 40 Prozent des Kaufpreises als vorweggenommene Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden, obwohl die Zahlung erst 2012 erfolgt“, erläutert Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. So ergibt sich unter Umständen ein Verlust, den man steuersparend verrechnen kann.

Allerdings gilt dies nur dann, wenn nicht mehr als zehn Prozent des erzeugten Stroms in den ersten zwei Jahren selbst genutzt werden. Der Kaufpreis für die Photovoltaikanlage kann auf 20 Jahre verteilt abgeschrieben werden.

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält der Betreiber eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Diese wird im Jahr der Inbetriebnahme auf 20 Jahre festgelegt. „Die Vergütungssätze bei Neuanlagen werden allerdings in den kommenden Jahren weiter verringert. Deshalb ist hier eine schnelle Entscheidung Geld wert“, sagte Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland.

Umbauten am Dach im Zusammenhang mit der Installation der Solaranlage können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Das trifft auch auf die laufenden Betriebsausgaben wie Versicherungen und Wartungskosten zu. Im Gegenzug müssen die Einnahmen aus der Einspeisung und auch der Eigenbedarf als Einnahmen steuerlich erfasst werden.

dapd.djn/kaf/mwa