München (dapd). Steuerzahler können die bei einem berufsbedingten Umzug anfallende doppelte Miete als Werbungskosten abziehen. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzurteil.
Der Kläger hatte wegen eines Arbeitsplatzwechsels in einer anderen Stadt eine 165 Quadratmeter große Wohnung für sich und seine Familie angemietet. Frau und Kind zogen drei Monate später nach. Das Finanzamt erkannte aber nur anteilige Kosten für 60 Quadratmeter der neuen Wohnung für zwei Monate an. Zu Unrecht, stellte der BFH fest und entschied: Bis zum Umzug kann die Miete der neuen Wohnung voll abgesetzt werden und danach bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist die Miete der alte Familienwohnung.
(Aktenzeichen: BFH VI R 2/11)
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