Nürnberg (dapd). Immobilienmakler dürfen für die bloße Beratung von Hauskäufern keine Provision verlangen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg weist die Deutsche Anwaltshotline hin (Aktenzeichen: 22 O 383/05). Nur für die Vermittlung einer Immobilie dürfen Makler Geld kassieren.
In dem Fall wollte eine Frau das Haus ihrer Eltern erwerben. Die Immobilie sollte ursprünglich im Auftrag einer Bank zwangsversteigert werden. Um einen besseren Preis zu erzielen, schaltete das Kreditinstitut vor dem Versteigerungstermin einen Immobilienmakler ein, der nach Kaufinteressenten Ausschau halten sollte.
Auch die spätere Käuferin des Hauses suchte den Makler auf und ließ sich über die Möglichkeit einer Fremdfinanzierung beraten. Es fand sich aber zunächst kein Darlehensgeber. Auch bei der späteren Zwangsversteigerung gab niemand ein Gebot für das Anwesen ab. Dann klappte es aber doch. Eine weitere Bank gab der Frau – ohne Mitwirkung des Maklers – einen Kredit für den Kauf des Elternhauses.
Trotzdem schickte der Makler eine Rechnung über eine Vermittlungsprovision in Höhe von 7.500 Euro. „Diese Rechnung braucht die Käuferin nicht zu bezahlen“, entschieden die Richter. Denn der Makler habe den Kauf des Hauses nicht vermittelt. Er sei lediglich beratend tätig gewesen. Und ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die Beratung bei einem Makler kostenlos.
dapd