Hamm/Dortmund (dapd). Die Anleger des „Dubai 1000 Hotel-Fonds“ erhalten Schadenersatz. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm am Montag und bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Dortmund. Die Forderungen können allerdings nur gegenüber den Gründungsgesellschaftern geltend gemacht werden. Gegenüber der Fondsgesellschaft scheiterten die Anleger mit ihren Klagen.
Die Fondsgesellschaft wollte in Dubai ein Grundstück erwerben, darauf ein 1.000 Betten zählendes Hotel errichten und vermieten. Die Kläger beteiligten sich mit Anlagen von 10.500 Euro oder 25.000 Euro. Das Projekt scheiterte jedoch, lediglich die Tiefbauarbeiten wurden erledigt.
Dem OLG zufolge waren im Verkaufsprospekt des Fonds missverständliche Angaben zur Realisierbarkeit des Vorhabens gemacht worden. So war etwa nicht darauf hingewiesen worden, dass noch Baugenehmigungen für das Projekt ausstünden.
(Az: I-8 U 51/11; I-8 U 55/11; I-8 U 71/11; I-8 U 72/11)
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