Ein Windzug und schon ist es passiert. Man wollte nur kurz den Müll wegbringen und steht plötzlich vor der verschlossenen Tür. Gut, wer in dieser Situation einen zweiten Schlüssel bei einem Freund oder Nachbarn hinterlegt hat. Das spart viel Aufregung und Geld.
Denn das Einschalten eines Schlüsseldienstes kann teuer werden. Manche Anbieter nutzten die Notsituation aus und verlangten von den Kunden überhöhte Preise, warnen Verbraucherzentralen. Die Firmen wissen, dass viele Ausgeschlossene in ihrer Aufregung die erstbeste Nummer aus dem Telefonbuch wählen und lassen sich unter dem Anfangsbuchstaben A ganz vorn in die Liste eintragen.
Dabei geben sie oft örtliche Telefonnummern an, so dass der Anrufer glaubt, es sei eine heimische Firma. Er wird aber zu mobilen Diensten weitergeleitet und landet bei einer auswärtigen Firma, die dann hohe Anfahrtskosten berechnet. Das ist zwar nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 20 U 174/02) irreführend und damit wettbewerbswidrig, aber dennoch gängige Praxis.
Bei Zuschlägen aufpassen
„Gerade im Notfall, wenn man schnell eine vertrauenswürdige Firma finden muss, sollte man ein bekanntes regionales Unternehmen beauftragen und gleich einen verbindlichen Festpreis vereinbaren“, rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Auch in einer Notsituation ist es erforderlich, möglichst mehrere Schlüsseldienste anzurufen und sich über die Kosten zu informieren. Will der Anbieter am Telefon darüber keine Angaben machen, sollte man lieber auf seine Dienste verzichten.
Wichtig ist nachzufragen, ob im genannten Preis wirklich alle Kosten enthalten sind. Denn oft berechnen die Schlüsseldienste noch Zuschläge für Anfahrt, Material, Nacht- und Feiertagsarbeit. Wenn solche Zuschläge anfallen, sollte man darauf achten, dass sie nicht auf die Gesamtrechnung aufgeschlagen werden. Sie dürfen nur auf die Lohnkosten erhoben werden, aber nicht auf Fahrt- und Materialkosten.
Die Kosten, die durch übereilte Aufträge an Schlüsseldienste entstehen, können erheblich sein. Nicht selten werden Verbraucher mit Forderungen von mehreren hundert Euro für eine Türöffnung plus Anfahrt und Zuschlägen konfrontiert. Wie eine Brandenburgerin, die über 400 Euro zahlen sollte, obwohl nicht einmal ein neues Schloss in ihre Tür eingebaut wurde. Die Preise seriöser Schlüsseldienste für die Öffnung einer nur ins Schloss gefallenen Tür gehen selbst an Sonn- und Feiertagen nicht über 100 Euro hinaus, betont die Verbraucherzentrale Brandenburg.
180 Euro für 3 Minuten Arbeit
Überzogene Forderungen beschäftigten auch schon die Gerichte. Türöffnungskosten in Höhe von 520 Euro anstatt für laut Gutachten angemessene 200 Euro erfüllten den Tatbestand des Wuchers, urteilte das Amtsgericht Hamburg Altona (Aktenzeichen: 316 C 340/09). Das Amtsgericht München verurteilte eine Firma auf Rückzahlung von 140 Euro. Diese hatte für das drei Minuten dauernde Öffnen einer Wohnungstür 180,96 Euro in Rechnung gestellt, obwohl nur 40 bis 50 Euro angemessen waren (Aktenzeichen: 141 C 27160/03). Und das Amtsgericht Frankfurt am Main bezeichnete Türöffnungskosten in Höhe von 718 Euro anstatt angemessener 278 Euro als sittenwidrig (Aktenzeichen: 31 C 3075/05-44).
Da es erfahrungsgemäß schwierig ist, zu viel gezahltes Geld im Nachhinein von der Schlüsseldienstfirma zurückzuholen, sollten Verbraucher bei überhöhten Forderungen nicht die volle Summe zahlen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie rät, bei einfachen Türöffnungen nicht mehr als 50 bis 75 Euro zu zahlen. Soviel kostet die Leistung üblicherweise. Besteht die Firma auf einer höheren Summe, sollten Kunden eine schriftliche Rechnung verlangen, die sie dann in Ruhe prüfen können.
Vorsicht sei geboten, wenn der Monteur die Tür mit Gewalt öffnen will. Meist wollen die Firmen bei dieser Gelegenheit teure Schlösser und Beschläge verkaufen, warnt die Hamburger Verbraucherzentrale. Mit dem Einbau eines teuren Schlosses sollte man lieber bis zum nächsten Werktag warten und eine Firma beauftragen, die man kennt.