Start Aktuelles Lehman-Geschädigte rufen Bundesverfassungsgericht an

Lehman-Geschädigte rufen Bundesverfassungsgericht an

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Karlsruhe (dapd). Zwei geschädigte Lehman-Anlegerinnen haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Karlsruher Gericht bestätigte am Freitag den Eingang der Beschwerde und damit einen entsprechenden Bericht des „Hamburger Abendblatts“.

Der Bundesgerichtshof hatte im September die Schadenersatzklagen der Anlegerinnen abgewiesen. Zum Zeitpunkt ihrer Investitionen über je 10.000 Euro habe es keine Anzeichen für die Pleite der US-Investmentbank im Herbst 2008 gegeben, hieß es damals. Gegen dieses Urteil wollen die beiden Frauen nun ein Verfassungsurteil erwirken.

dapd.djn/uk/rad/pon