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Börsenbriefe: Erstes Urteil in Prozess um Marktmanipulation gefallen

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— von Jessica Deringer — München (dapd). Im Fall von groß angelegter Marktmanipulation und Insidergeschäften am Aktienmarkt hat das Landgericht München ein erstes Urteil gefällt. Die vorsitzende Richterin Jutta Zeilinger verurteilte den Angeklagten Stefan F. am Dienstag wegen Marktmanipulation in 44 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie einer Geldstrafe von 4.950 Euro. Das Gericht hielt ihm dabei seine schlechte wirtschaftliche Lage, die er mit der Manipulation verbessern wollte, sowie seine offensichtliche Reue zugute. F. hatte am Donnerstag ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Statt Gewinn machte der Verurteilte Verlust

Durch Mitteilungen in Börsenbriefen hatte F. Aktienkurse gezielt nach oben oder unten getrieben und versucht, selbst Gewinn daraus zu schlagen. Dies ging aber schief: Er machte Verlust. Sowohl Anklage als auch Verteidigung wiesen darauf hin, dass F. nicht aus Gier gehandelt habe. „Es ging einfach darum, den Lebensunterhalt finanzieren zu können“, sagte Anwalt Alexander Kleinert.

Weiterer Angeklagter legt Geständnis ab

Ein weiterer Angeklagter, Christoph Ö., legte auch ein Geständnis ab und gab zu, Insiderhandel betrieben zu haben. Im Gegenzug stellte das Landgericht eine Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren sowie eine Geldstrafe von höchstens 390 Tagessätzen in Aussicht.

Neben F. und Ö. sind drei weitere Männer angeklagt, darunter der ehemalige Vizechef der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Markus S. Laut Anklageschrift sollen die Männer von 2005 bis 2008 Aktienkurse durch gezielte Veröffentlichungen nach oben oder unten getrieben haben, um mit vorher getätigten Verkäufen oder Leerverkäufen hohe Gewinne zu erzielen. Markus S. soll die Kurse auch mit Mitteilungen der SdK manipuliert haben.

dapd.djn/jrd/K2520/rab/hs