Start Aktuelles Mietrecht: Antenne auf dem Dach – Internet ist keine Alternative zum Fernsehen

Mietrecht: Antenne auf dem Dach – Internet ist keine Alternative zum Fernsehen

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Berlin (dapd). Der Vermieter muss eine Parabolantenne auf dem Balkon eines ausländischen Mieters dulden, auch wenn dieser die Fernsehsendungen im Internet verfolgen könnte. Das entschied das Landgericht Berlin (AZ: 65 S 38/11).

In dem Fall ging es um einen Mieter ägyptischer Herkunft, der die die Antenne für den Empfang ägyptischer Fernsehsender nutzte. Über das Internet sind zwar auch mehrere ägyptische Sender verfügbar, aber in einer erheblich schlechteren Qualität als beim Fernsehempfang.

Das Gericht entschied, dass es dem Mieter nicht möglich sei, ohne die Parabolantenne sein Informationsinteresse und sein Recht zur Ausübung seines Glaubens mithilfe des Mediums Fernsehen in einwandfreier Qualität zu befriedigen. Der Empfang der ägyptischen Sender über das Internet sei keine gleichwertige Alternative. Die relativ kleinen Bilder wiesen ganz erhebliche Unschärfen und Verpixelungen aus. Zudem sei eine gleichmäßige und ausreichend schnelle Datenübertragung derzeit noch nicht ständig gewährleistet, sodass es infolge notwendiger Datenpufferungen auch zu störenden Übertragungsunterbrechungen komme.

dapd.djn/kaf/K2120/mwo