Start Aktuelles Mietrecht: Mieter müssen für Rauchmelder zahlen

Mietrecht: Mieter müssen für Rauchmelder zahlen

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Magdeburg (dapd). Die Kosten für die Anmietung und Wartung von Rauchmeldern gehören zu den Nebenkosten. Deshalb müssen die Mieter dafür aufkommen, entschied das Landgericht Magdeburg (Aktenzeichen: 1 S 171/11).

Damit hob es ein entgegenstehendes Urteil des Amtsgerichts Schönebeck (Elbe) in zweiter Instanz auf. In erster Instanz hatten die Richter noch entschieden, dass es sich bei den Kosten für die Rauchmelder nicht um Betriebskosten, sondern um Kapitalersatzkosten handele, die der Vermieter zu tragen habe (Aktenzeichen: 4 C 148/11).

Das Landgericht argumentierte, dass die Betriebskostenverordnung keine abschließende Regelung über umlegbare Kosten enthält. Unter anderem sehe sie die „Umlage sonstiger Kosten“ vor. Hierbei handle es sich um einen Auffangtatbestand, der auch die Umlage neu entstandener Kosten ermöglichen soll, betonten die Richter. Darunter fielen auch Rauchmelder. Sie seien vergleichbar mit Wasser- oder Wärmezählern, deren Kosten ebenfalls umgelegt werden könnten.

dapd.djn/kaf/K2120/mwo