Stuttgart (ddp.djn). Viele Steuerzahler sehen nach der letzten Entscheidung des Bundesfinanzhofes (AZ: VI B 69/09) die Möglichkeit, ihr Arbeitszimmer wieder absetzen zu können. Allerdings bringt das nicht nur die erhofften Steuervorteile. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Denn die Kosten werden derzeit nur vorläufig anerkannt. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung bestätigen, müssen die Berufstätigen den bewilligten Steuervorteil zurückzahlen – und das verzinst zu sechs Prozent. Daher sollten Betroffene abwägen, ob sie das Arbeitszimmer wirklich vorläufig bewilligt bekommen wollen und bei ungünstigem Ausgang des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht Nachzahlungen und Steuerzinsen riskieren, raten die Experten der Kanzlei.
(ddp)