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Als Hauskäufer Baugenehmigung vorlegen lassen

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Berlin (dapd). So mancher Anbau und so manche Dachgaube entstehen ohne Genehmigung. Wer eine solche Immobilie kauft, erwirbt das Risiko auf Ärger mit den Behörden gleich mit. Die Experten der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (Arge Baurecht) raten deshalb zu einer eindeutigen Klärung im Kaufvertrag.

Am besten lasse man sich darin zusichern beziehungsweise anhand der Baugenehmigungen beweisen, dass die Immobilie so wie besichtigt und im Kaufvertrag beschrieben auch genehmigt worden ist. Das gelte vor allem für alle erkennbar nachträglich vorgenommenen Umbauten, wie etwa Souterrain- oder Dachgeschossausbauten, die eventuell vermietet werden sollen.

dapd