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Arbeiten Zuhause: Homeoffice – Das sollten Sie wissen

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Arbeiten Zuhause: Homeoffice – Das sollten Sie wissen

In die Jogginghose schlüpfen, auf der Couch sitzen und das Haus einfach mal nicht verlassen – was auf den ersten Blick nach einem typischen Samstagnachmittag klingt, können sich Arbeitnehmer sowie Selbstständige auch unter der Woche gönnen, wenn Sie im Homeoffice arbeiten. Im Zuge der Digitalisierung ist der Austausch mit Kollegen oder Kunden von daheim aus längst kein Problem mehr. Alles, was Sie dafür brauchen, ist ein Laptop und eine gute Internetverbindung. Doch was zunächst so unkompliziert klingt, geht für Freunde des heimischen Arbeitsplatzes mit einigen Pflichten, aber auch Rechten einher. Wir erklären Ihnen, wer überhaupt ins Homeoffice gehen darf und was es dabei zu beachten gibt.

Wann ist das Arbeiten in den eigenen vier Wänden erlaubt?

arbeiten zuhauseWas berufliche Tätigkeiten zu Hause angeht, sind uns die Niederlande schon einige Schritte voraus. Bei unseren Nachbarn besteht ein Rechtsanspruch auf das Homeoffice. Arbeitgeber brauchen also einen driftigen Grund, wenn sie ihren Angestellten diese Option verweigern wollen. Hierzulande ist daheim zu arbeiten reine Ermessenssache der Unternehmen. Diese können die Möglichkeit auf Homeoffice vertraglich festhalten oder ihren Mitarbeitern diese Chance nach Absprache gewähren. Je nach Lust und Laune zu Hause zu bleiben, ist deshalb per se nicht erlaubt. Anders sieht es dagegen für Selbstständige aus, die ihr Büro in die eigenen vier Wände verlagern. Sie machen ihr Zuhause zum festen Arbeitsplatz.

Wo liegt Ihre erste Arbeitsstätte?

Laut Untersuchungen von Real Estate Invesment Trusts, die in flexible Officestrukturen investieren, gehen damit erhebliche Produktivitätsgewinne einher. Zudem bringt das besonders für Selbständige, Investoren sowie Arbeitnehmer, für die das Homeoffice nachweislich der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit ist, einige Vorteile mit sich:

  • Hoher Wohlfühlfaktor: Daheim ist es am schönsten – so könnte das Motto vieler Home-Office-Mitarbeiter lauten. Schließlich müssen diese nicht auf liebgewonnene Annehmlichkeiten des privaten Alltags, wie Kaffeemaschine oder bequeme Kleidung, verzichten. Zudem können Sie über das Internet mittlerweile viele To-Dos online erledigen wie z.B. die Teilnahme an Webinaren, die bequeme Lieferung von Marketingmaterialien wie Visitenkarten sowie Kugelschreibern direkt nach Hause oder die Verwaltung von Projekten mittles Datenbankverknüpfung.
  • Steuerliche Vorteile: Hier lautet das Stichwort Arbeitszimmer. Denn wer beruflich nachweislich die eigenen vier Wände zum Mittelpunkt seiner Tätigkeit macht, kann Ausgaben für Büroausstattung sowie laufende Nebenkosten steuerlich absetzen. Das gilt aber nur für Arbeitnehmer, die gezwungenermaßen von zu Hause arbeiten müssen. Falls Sie in Ihrem Betrieb einen Arbeitsplatz zu Verfügung haben, den Sie jederzeit nutzen können, greifen diese Pluspunkte nicht. Zudem muss sich Ihr Büro grundsätzlich in einem separaten Raum befinden. Eine kleine Arbeitsnische im Flur erkennt das Finanzamt nicht an.
  • Firmenwagen im Homeoffice: Falls Sie als Angestellter einen Dienstwagen auch für private Fahrten zu Verfügung gestellt bekommen, handelt es sich bei diesem Fahrzeug generell um einen geldwerten Vorteil, den Sie versteuern müssen. Doch welche Vorschriften gelten hier in Bezug auf das Homeoffice? Zunächst müssen Sie klären, ob Sie eine erste Tätigkeitsstätte besitzen oder nicht. Für den Fall, dass Sie fest zu Hause arbeiten oder im Außendienst tätig sind, besitzen Sie in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte. Private Fahrten werden dann nach der 1-Prozent-Regelung versteuert. Der geldwerte Vorteil entfällt jedoch für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und dem Sitz Ihres Arbeitgebers. Anders sieht es aus, wenn der Betrieb Ihres Arbeitgebers Ihre erste Tätigkeitsstätte ist und Sie z.B. zwei Tage in der Woche zu Hause arbeiten. Hier können Sie für Privatfahrten wieder die 1-Prozent-Regel anwenden. Zusätzlich müssen Sie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen geldwerten Vorteil von monatlich 0,03 Prozent des Neuwagenpreises berechnen.
  • Unfallversicherung: Auch als Mitarbeiter im Homeoffice stehen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Sie sich z.B. in Ihrem Arbeitszimmer oder auf dem Weg zu einem Kunden verletzen, haben Sie Anspruch auf Rechtsschutz. Eine kleine Ausnahme gibt es jedoch: Stößt Ihnen innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses außerhalb Ihres Arbeitszimmers etwas zu, erlischt der Schutz.
  • Effiziente Kombination von Arbeit: Imme rmehr Arbeitnehmer wählen Mischmodelle der Arbeit, arbeiten in halber oder dfreiviertel Zeit für einen Arbeitgeber und nutzen die restliche Zeit für selbstständige Zeit, beispielsweise in dem sie in Börsen und Aktien investieren.

Informieren Sie sich ausführlich über Rechte und Pflichten

Zusammengefasst bringt das Arbeiten zu Hause für Angestellte und Selbstständige ein paar Vorteile mit sich. Flexible Zeiteinteilung sowie ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer machen dieses Konzept attraktiv. Auf der anderen Seite müssen Sie jedoch auch ein paar Fallstricke beachten – speziell, wenn es um die private Nutzung von Dienstfahrzeugen oder Ihren Unfallschutz geht. Falls auch Ihr Arbeitgeber die Homeoffice-Option anbietet oder Sie darüber nachdenken, sich selbstständig zu machen, sollten Sie auf jeden Fall im Vorfeld alle wichtigen Punkte klären.