Koblenz (ddp.djn). Herbststürme zeigen Hausbesitzern schonungslos Schwächen an der eigenen Immobilie auf. In einem vor dem Oberlandesgericht Koblenz (AZ: 10 U 1018/08) verhandelten Fall war es ein Orkan, der ein Dach teilweise abdeckte. Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger stellte fest, dass das Dach zum Schadenszeitpunkt bereits ziemlich marode gewesen war. Die Versicherung zahlte daraufhin wegen dieser Vorschäden nicht und der Fall landete vor Gericht.
Dort bekam der Versicherte jedoch Recht. Denn auch wenn die Vorschäden vorhanden waren, konnte die Versicherung nicht beweisen, dass der Kunde davon auch gewusst hatte. Da aber nur bei entsprechender Kenntnis von einem grob fahrlässigen Verhalten des Versicherten ausgegangen werden kann, wurden ihm die kaputten Dachziegel nicht zum Verhängnis.
(ddp)