Start Aktuelles Bauherren aufgepasst bei Baugrund – Baugrundrisiko vertraglich regeln

Bauherren aufgepasst bei Baugrund – Baugrundrisiko vertraglich regeln

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Berlin (dapd). Vertragspartner sollten regeln, wer das Baugrundrisiko trägt. Das empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein. Denn der früher einmal geltende Grundsatz „Das Baugrundrisiko liegt beim Auftraggeber“ treffe heute nicht mehr zu. Heute erfolge die Zuweisung des Baugrundrisikos immer durch den Vertrag.

Das Baugrundrisiko kann den Anwälten zufolge entweder beim Auftraggeber oder beim Auftragnehmer liegen. Es könne aber auch in mehreren Varianten aufgeteilt sein. Im Idealfall sollte vorher der Baugrund untersucht werden. Wenn dann das Baugrundgutachten vorliege und einige Risiken bekannt seien, könnten sie vertraglich zugewiesen werden. Dann seien alle am Bau Beteiligten in der Lage, ihre Kosten so genau wie möglich zu kalkulieren. Ein Restrisiko bleibe allerdings immer, betonen die Experten.

dapd.djn/T2013022100359/kaf/K2120/mwo