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Bauherren aufgepasst: Nur nicht schüchtern sein

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Berlin (dapd). — von Katja Fischer — Vor dem Kauf eines Fernsehers oder Fotoapparats wälzen die meisten Kunden Prospekte und vergleichen die Preise im Internet. Eine gründliche Recherche ist auch beim Autokauf oder vor dem Buchen einer Urlaubsreise selbstverständlich. Die größte Investition im Leben aber, der Erwerb einer Immobilie, geschieht oft aus dem Bauch heraus. „Viele Bauherren akzeptieren einfach die vorbereiteten Verträge, die ihnen die Baufirmen vorlegen“, sagt der Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes, Rainer Huhle.

Diese Standardangebote fallen aber oft recht mager aus. Deshalb sollten Interessenten über Hausangebote verhandeln, möglichst mit einem erfahrenen Bauexperten an der Seite. „Die Firmen müssen nur das leisten, was vertraglich vereinbart wurde, nicht mehr und nicht weniger“, erklärt Huhle. Deshalb versuchten viele, wichtige Leistungen aus dem Vertrag herauszuhalten und hinterher zusätzlich in Rechnung zu stellen. „Wer als Bauherr hohe Zusatzkosten sparen will, muss also im Vorfeld möglichst viele Leistungen in den Vertrag hineinschreiben“, rät Huhle.

Bauherren aufgepasst: Vertrag sollte möglichst umfassend sein

Nach Untersuchungen des Bauherren-Schutzbundes ist bei knapp der Hälfte der Angebote der Vertragsgegenstand nicht eindeutig definiert. „Um Rechtssicherheit zu bekommen, muss der Vertragsgegenstand aber so genau und umfänglich wie möglich beschrieben sein“, erklärt Huhle. In der Praxis finden sich jedoch immer wieder laxe Formulierungen wie „Außenwände laut Statik“, „Ausstattung mit moderner Zentralheizung“ oder „italienische Designerfliesen im Bad“. Das sagt gar nichts aus und sollte genau hinterfragt werden.

Gerade davor scheuen sich aber viele Bauherren, weil sie sich mit der Materie nicht auskennen. Doch die Zurückhaltung ist fehl am Platz. „Wenn man etwas nicht versteht, cool bleiben und nachfragen. Es geht um viel Geld“, sagt Huhle. Vergleichen und Verhandeln ist auch im Baugeschäft das gute Recht des Kunden. Wer unsicher ist, kann sich darauf berufen, dass die finanzierende Bank diese Informationen von ihm einfordert.

Bau- und Leistungsbeschreibungen: Nichts ist selbstverständlich – prüfen auf Hausplanung und Bauleitung

„Die Bau- und Leistungsbeschreibungen der Firmen sind grundsätzlich verhandelbar“, stellt Huhle klar. „Das wissen viele Bauherren nicht.“ Kunden sollten zum Beispiel prüfen, ob Planung und Bauleitung enthalten sind. Fehlen sie, sind sie auch nicht Bestandteil des Vertrags, und der Bauherr muss für diese Leistungen dann extra einen Architekten bezahlen. „So etwas kommt nicht selten vor“, sagt der Experte. „Die Bauherren sind dann sehr überrascht, weil sie annahmen, dass das zu den selbstverständlichen Leistungen gehört.“

Ein komplettes Angebot für ein Haus muss exakte Angaben zu Preisen, inklusive Mehrkosten für Sonderleistungen und Gutschriften für Eigenleistungen, enthalten. Kernstück ist die vollständige Bau- und Leistungsbeschreibung. Nicht fehlen darf der Zahlungsplan. Weitere elementare Bestandteile sind nach Ansicht des Bauherren-Schutzbundes Grundrissvorschläge mit Bemaßung und Wohnfläche, ein Mustervertrag mit allen Zusatzvereinbarungen, eine Liste mit Referenzobjekten sowie Angaben zur Bindefrist des Angebots.

Bauherr sollte mehrere Angebote von Bauherren prüfen

Bauherren sollten immer mehrere Angebote zu prüfen und zwar nicht nur auf dem Papier. Es empfiehlt sich, Verhandlungen mit mindestens zwei Anbietern zu führen. „Das kostet zwar Zeit und Kraft, aber oft entscheidet sich erst ganz am Schluss, welcher der Richtige ist“, weiß Huhle aus Erfahrung. Baufirmen, die kein Verständnis für diese Vorgehensweise haben, Nachbesserungen ablehnen oder den Kunden unter Zeitdruck setzen, sollte man von vornherein kritisch gegenüber stehen.

dapd.djn/T2012101701139/kaf/K2120/mwo