Berlin (dapd). Einer der wichtigsten Schritte beim Hausbau ist die Bauabnahme. Bauherren sollten den Abnahmetermin deshalb unbedingt wahrnehmen, raten die Experten vom Verband Privater Bauherren (VPB). Die förmliche Bauabnahme bedeute das Ende der vertraglichen Bindung zwischen Bauherrn und Bauträger. Ab diesem Zeitpunkt gehe die Haftung für den Neubau an den Bauherrn über. Gleichzeitig werde die Schlussrechnung fällig, und es beginne die Gewährleistungsfrist – für sämtliche Mängel, die dann auftauchten, liege die Beweislast beim Bauherrn.
Zwar habe jeder Bauherr das Recht auf eine förmliche Bauabnahme, aber nicht jeder kenne seine Rechte. Schlüsselfertiganbieter nutzten diese Unwissenheit immer wieder aus. Sie ließen Bauherren etwa eine schriftliche Abnahme unterschreiben, ohne dass dieser deren Richtigkeit auf der Baustelle überprüft habe. Die VPB-Experten raten deswegen, die Abnahme immer persönlich durchzuführen.
Außerdem sollten Bauherren den Vertrag sorgfältig durchlesen. Denn nicht alle Formulierungen seien rechtswirksam. Ein Beispiel dafür sei der Passus: „Nehmen die Bauherren an dem anberaumten Abnahmetermin nicht teil, gelten die Leistungen der Firma mit Ablauf von zwölf Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistungen als abgenommen.“
Möchte der Bauherr vorzeitig in ein noch nicht abgenommenes Haus einziehen, sollte er vorher überprüfen, wie dieser Punkt im Vertrag geregelt ist. Denn unter Umständen könne dies zur automatischen Abnahme führen, warnen die Experten.
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