Berlin (dapd). Wer ein großes Grundstück teilen möchte, darf nicht einfach einen Zaun über das Terrain ziehen. Eine Grundstücksteilung ist ein amtlicher Vorgang und gesetzlich geregelt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Zunächst muss der Besitzer prüfen, ob die Teilung baurechtlich möglich ist und ob die beiden vorgesehenen Grundstückshälften überhaupt sinnvoll bebaut werden können.
Darf das Grundstück, zum Beispiel nach Erlangung von Ausnahmegenehmigungen der Baubehörde, geteilt werden, müssen das Vermessungsamt oder zugelassene Ingenieure die beiden neu entstandenen Grundstücke einmessen. Anschließend werden die Vermessungsergebnisse vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Dabei fallen Gebühren an, für das Vermessungsamt, die Baubehörde, den Notar und natürlich auch fürs Grundbuchamt.
dapd.djn/kaf/mwo