Berlin (ddp.djn). Bevor sie Fenster in eine dem Nachbargrundstück zugewandte Außenwand einbauen, sollten Bauherren die Bauordnung und das Nachbarrecht studieren. Denn dort ist geregelt, ob das überhaupt erlaubt ist. Entsprechende Regelungen sind in den bauordnungsrechtlichen Vorschriften und in einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer festgeschrieben, meist unter dem Stichwort «Fensterrecht», informiert der Verband Privater Bauherren (VPB).
Diese Normen sollten Bauherren genau beachten, sonst könne es schnell zur Trübung des nachbarlichen Verhältnisses kommen, so die Experten. Im schlimmsten Fall müssten die Fenster wieder ausgebaut werden. Der VPB rät deshalb, sich mit dem Nachbarn vorab ins Benehmen zu setzten. Oft ließen die Vorschriften nämlich Abweichungen zu, wenn der Nachbar einverstanden sei.
ddp.djn/kaf/mwo