Berlin (dapd). Architekten verstehen sich häufig als Sachwalter ihrer Bauherren und erteilen mitunter Aufträge, ohne dazu ausdrücklich bevollmächtigt zu sein. Das sollten sie im eigenen Interesse unterlassen, mahnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Aufträge, die der Bauherr bezahlen soll, kann nämlich nur der Bauherr selbst erteilen. Er ist Vertragspartner aller am Bau beteiligten Firmen und Fachingenieure, nicht der Architekt. Vergibt der Architekt Aufträge ohne entsprechende ausdrückliche Vollmacht, muss er zum Schluss die Kosten für die Erledigung des Auftrags aus eigener Tasche tragen.
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