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Bausparverträge sind übertragbar

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Berlin (ddp.djn). Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen möchte, kann ihn übertragen. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Bausparkunden hätten die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben. Zwar liege eine Übertragung an einen Dritten im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimme in der Regel jedoch zu, so der Verband.

Voraussetzung ist den Angaben zufolge, dass derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, ausreichende Bonität nachweisen kann. Außerdem müsse er Angehöriger gemäß der Abgabenordnung (AO) sein. Dazu zählten Ehegatten, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmten die Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zu. Die Bausparkassen können in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings auch andere Regeln festlegen. Nähere Auskünfte geben die Kundenberater.

ddp.djn/kaf/mwo