«Achtung Baustelle – Eltern haften für ihre Kinder». Dieses Schild soll die Kleinen davon abhalten, die Baustelle als Abenteuerspielplatz zu betrachten. Rechtlich hat es wenig Bedeutung, denn je nach Alter sind Kinder nicht oder nur begrenzt schuldfähig. So müssen Kinder unter sieben Jahre für entstandene Schäden nicht geradestehen. Auch die Eltern kann der Bauherr nicht belangen, wenn sie ihren Nachwuchs angemessen beaufsichtigt haben. Besser als ein Schild aufzustellen ist es daher, die Baustelle so abzusichern, dass kein Unbefugter sie betreten kann.
Baustelle muss nach Arbeitsende abgesichert sein
Auch der eigene Nachwuchs ist auf der Baustelle des neuen Eigenheims fehl am Platz. «Wo Handwerker arbeiten, haben Kinder grundsätzlich nichts verloren», sagt Thomas Penningh, Vorsitzender des Verbandes Privater Bauherren. Denn überall lauern Gefahren,beispielsweise durch fehlende Treppen und Handläufe, wackelige Leitern, ungesicherte Kellerschächte und Deckendurchbrüche oder lose Kabel an noch nicht montierten Lichtschaltern. Während der Bauzeit sind die Kleinen am besten bei Verwandten, Freunden oder in der Kita aufgehoben.
Bauherren müssen in jeder Bauphase dafür sorgen, dass ihre Baustelle sicher ist, so die Bundesarbeitsgemeinschaft «Mehr Sicherheit für Kinder». Dazu gehört, die Baustelle einzuzäunen und gut sichtbar ein Schild «Betreten verboten» anzubringen. Nach Arbeitsende muss der Rohbau immer verschlossen und gefährliche Stellen wie Treppen und Balkone abgesichert werden. Es ist ratsam,Planken und Leitern, die als Aufstiegshilfe dienen könnten, zu entfernen sowie Materialien, Werkzeuge und Maschinen zu verschließen.
Baustelle und Garten sollten kindersicher sein
Kindersicher zu bauen umfasst aber nicht nur den Bauprozess selbst. Es bedeutet auch, dass alles im Haus auf die Sicherheit der Kinder ausgerichtet ist. Die BAG «Mehr Sicherheit für Kinder»empfiehlt, das ganze Haus auf mögliche Gefahrenquellen zuuntersuchen. Dazu gehören zum Beispiel Treppen. Alle Treppen sollten mit Geländern in 65 Zentimeter Kinderhöhe ausgestattet werden. Die Geländerstreben, am besten senkrecht montiert, dürfen maximal zwölf Zentimeter Abstand haben, damit kein Kinderkopf dazwischen passt. Alle Steckdosen müssen sicher verschlossen sein. Mindestens im Kinderzimmer und Bad sollten FI-Schutzschalter installiert werden,die vor Stromschlag schützen.
Auch im Garten lassen sich durch vorausschauende Planung Unfallgefahren vermeiden, so der VPB. Einfriedungen und Absperrungen dürfen zum Beispiel oben keine Zacken haben, an denen sich kletternde Kinder schwere Verletzungen zuziehen könnten. Der eigene Gartenteich muss eingezäunt oder sorgfältig abgedeckt werden. Und der Weg zum Teich des Nachbarn wird am besten durch einen Zaun abgeschnitten.
Gesammeltes Regenwasser sollte grundsätzlich in festverschlossenen Tonnen aufbewahrt werden. Denn immer wieder werden offene Regentonnen zur tödlichen Falle, wenn Kinder kopfüber hineinstürzen und sich nicht selbst befreien können, so der VPB.
Weitere Informationen zum kindersicheren Bauen sowie Checklisten für Bauherren und Hausbesitzer gibt der Ratgeber «Machen Sie Ihr Haus kindersicher!», der im Internet unter vpb.de abrufbar ist.
Erstveröffentlichung: Juli 2010 / ddp.djn-Korrespondentin Katja Fischer / ddp.djn/kaf/mwo