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Bei langer Zinsbindung Ausstiegsoption bedenken

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Mannheim (ddp.djn). Über die Hälfte der Deutschen kennt sich offenbar nicht mit modernen Krediten mit Ausstiegsoptionen aus. Nach der aktuellen Baugeldstudie des Mannheimer Baugeldvermittlers HypothekenDiscount sind 56,7 Prozent der Befragten der Meinung, eine lange Zinsbindung könne teuer werden, weil man nicht frühzeitig aus dem Kredit kommt. 51,8 Prozent halten laut Hypothekendiscount eine Vorfälligkeitsentschädigung für zwingend, wenn man aus dem Kredit aussteigen will.

«Einige Kreditnehmer nutzen dadurch trotz derzeit historisch günstiger Konditionen die Möglichkeit langer Zinsbindungen nicht aus. Sie gehen davon aus, dass ihnen zwangsläufig Flexibilität verloren geht», sagt Kai Oppel, Finanzierungsexperte bei HypothekenDiscount. Tatsächlich mussten Kreditnehmer bis vor einigen Jahren eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn sie trotz einer lang vereinbarten Zinsbindung frühzeitig ihr Darlehen kündigen wollten.

Immobilienkäufern haben sich laut Oppel bei der Wahl des richtigen Kredites in den vergangenen zwei Jahren viele neue Türen auch für individuelle Wünsche geöffnet. «Ausstiegsoptionen können heute für einen minimalen Konditionsaufschlag von rund 0,2 Prozentpunkten erworben werden», sagt Oppel. Trotz langer Zinsbindung könnten Kreditnehmer in diesem Fall ihr Darlehen auf Wunsch jederzeit komplett zurückführen – und so Zinskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro sparen.

Wie Oppel erläutert, können sich Immobilienkäufer durch längere Zinsfestschreibungen ihre niedrige Kreditrate auf Wunsch bis zur kompletten Entschuldung sichern. Die mögliche Ersparnis im Falle eines künftigen Konditionsanstiegs wiege den leichten Zinsaufschlag für die lange Laufzeit auf. Wenn der Kreditnehmer trotz langer Zinsbindung nach beispielsweise vier Jahren seinen Kredit ablösen will, weil er über einen unerwarteten Geldzufluss verfügt, komme die vereinbarte Ausstiegsoption zum Tragen.

Unabhängig von einer Ausstiegsoption können Kreditnehmer laut Gesetz nach zehn Jahren generell mit einer Frist von sechs Monaten kündigen.

ddp.djn/mwo/