Ein Mieter muss für den Austausch von Schließzylindern einer Schließanlage aufkommen, wenn er einen Schlüsselbund offen liegen lässt und dieser daraufhin abhanden kommt. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt.
Die beklagten Mieter hatten Praxisräume angemietet. An einem Freitag bemerkten sie, dass in der Praxis ein Schlüsselbund mit sämtlichen Schlüsseln zur Praxis und zur Schließanlage nicht mehr auffindbar war. Eine Mitarbeiterin hatte diesen auf einem Tisch in einem Behandlungszimmer abgelegt. Noch am selben Tag wurden auf Veranlassung des Vermieters 21 Schließzylinder der Schließanlage ausgetauscht. Am Freitagabend wurde der Schlüsselbund im Briefkasten der Praxis aufgefunden.
Schlüssel in Obhutspflicht der Mieter
Der Vermieter verlangte von den Mietern Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließzylinder. Zu Recht, so die Richter. Zur Obhutspflicht der Mieter gehöre es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren. Das offene Liegenlassen des Schlüsselbundes stelle einen Verstoß gegen diese mietvertragliche Pflicht dar.
Den Mietern half es auch nicht, dass der Schlüsselbund am Abend wieder aufgetaucht war. Nachdem der Auftrag erteilt war und die Arbeiten ausgeführt waren, schließe sich ein Rückbau aus, so das Gericht.
Quelle Amtsgericht Frankfurt: AZ: 33 C 4131/09 – 30