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BGH: Mieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung

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Karlsruhe (ddp). Ein Wohnungsmieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgerätes wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte ermöglicht. Das entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung (AZ: VIII ZR 343/08). Ein unter dem Mindeststandard liegender Zustand ist dem Gericht zufolge nur dann vertragsgemäß, wenn er eindeutig vereinbart ist.

Unwirksam ist laut Urteil die Regelung, wonach der Mieter bei einer Überlastung der Elektroanlage die Kosten der Verstärkung des Netzes unbegrenzt tragen muss und selbst bei einem völlig defekten Elektronetz, an das überhaupt kein Gerät angeschlossen werden kann, keine Gewährleistungsansprüche gegen den Vermieter hat. Dabei handele es sich um eine unangemessene Benachteiligung des Mieters.

ddp.djn/mwo/mbr