Start Aktuelles BGH prüft Mietrückzahlung wegen angeblich nicht bewohnbarer Fläche

BGH prüft Mietrückzahlung wegen angeblich nicht bewohnbarer Fläche

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Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch über eine Klage von ehemaligen Mietern auf Mietrückzahlung wegen angeblich nicht bewohnbarer Dachgeschoss-Räume verhandelt. Die Ex-Mieter machen geltend, dass diese Räume wegen Verstoßes gegen Bauvorschriften «nicht zum Wohnen geeignet» waren und daher bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen seien. Sie verlangen daher für die Jahre 2004 bis 2007 die Rückzahlung der nach ihrer Auffassung zuviel bezahlten Miete in Höhe von 3538 Euro.

Im Mietvertrag war die Wohnfläche mit 129,4 Quadratmetern angegeben, wobei auch die betreffenden Räume im Dachgeschoss mitgerechnet wurden. Nach Ansicht der klagenden Ex-Mieter betrug die Wohnfläche tatsächlich aber nur 108,6 Quadratmeter. Das Amtsgericht München und das Landgericht München I haben die Klage abgewiesen. Eine Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken sei den Mietern im betroffenen Zeitraum möglich gewesen. Baurechtliche Vorschriften seien nur dann von Bedeutung, wenn die zuständige Behörde die Nutzung untersage oder behördliches Einschreiten zu erwarten sei.

Der BGH will erst am 16. September über die Revision der Mieter entscheiden. (AZ: VIII ZR 275/08).

ddp.djn/dmu/rab