Karlsruhe (ddp). Mieter können von ihrem ehemaligem Vermieter keine Bescheinigung darüber verlangen, dass sie keine Mietschulden mehr haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden. Es gebe keine allgemeine Pflicht zur Ausstellung einer solchen «Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung». Ein Mieter könne vom Ex-Vermieter allenfalls eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen fordern.
Der BGH gab zu bedenken, dass die Abgabe einer «Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung» rechtlich weitreichende Wirkungen hätte. Denn eine solche Bescheinigung könne auch als »Ausgleichsquittung“ angesehen werden, durch die der Vermieter auf alle eventuell noch bestehenden Ansprüche gegen den Mieter verzichte. Dies könne dann für den Vermieter nachteilig sein, wenn nachträglich doch noch Streit über die Erfüllung von Mietforderungen entstehen sollte.
(AZ: VIII ZR 238/08 – Urteil vom 30. September 2009)
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