Start Aktuelles BGH: Straffreiheit für Steuersünder nur bei Anzeige aller Fälle

BGH: Straffreiheit für Steuersünder nur bei Anzeige aller Fälle

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Karlsruhe (ddp). Wer bei Steuerhinterziehung nach einer Selbstanzeige Straffreiheit erwartet, muss gegenüber den Behörden auch alle Fälle aufdecken. Offenbart er hingegen lediglich die Fälle, deren Aufdeckung er fürchtet, bleibe er nicht straffrei, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) laut einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Vielmehr müsse er «hinsichtlich aller Konten ‚reinen Tisch‘ machen». Erforderlich sei eine «Rückkehr zur Steuerehrlichkeit».

Ferner komme eine Strafbefreiung auch dann nicht infrage, wenn die Steuerhinterziehung bereits entdeckt ist. Auch bei einer Durchsuchung wegen des Verdachts einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit komme eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr in Betracht, stellten die Richter klar.

Damit verwarf der BGH verwarf die Revision eines Geschäftsführers einer US-amerikanischen Gesellschaft im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Medizingeräten. Dieser war vom Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung und Betruges in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Durch seine Taten im Jahr 2000 waren dem Fiskus mehr als 5,8 Millionen Mark entgangen.

Dagegen hatte er Revision eingelegt und diese damit begründet, dass er nicht wegen Steuerhinterziehung hätte verurteilt werden dürfen. Denn bei einer Durchsuchung habe er noch wirksam Selbstanzeige erstattet und die Steuerschuld beglichen.

(AZ: 1 StR 577/09 )

ddp.djn/jwu/mbr