Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung einer Vermögensberatungsgesellschaft verschärft. Nach einem Urteil vom Donnerstag kann die Gesellschaft haften, wenn sich ihr Handelsvertreter strafbar macht und Kundengelder veruntreut. Mit der Entscheidung vom Donnerstag erhält ein geprellter Anleger Schadenersatz von der Deutsche Vermögensberatung AG.
Der BGH bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das im Mai 2011 ein Einstehen der Anlagegesellschaft für das Verhalten ihres Handelsvertreters bejaht hatte.
Ein Anleger hatte im Jahr 2000 auf Empfehlung eines Vertreters der Vermögensberatung DVAG Anteile an Aktienfonds erworben. Der Handelsvertreter, der alle Bankverbindungen des Kunden kannte, fälschte drei Jahre später die Unterschrift, löste die gesamte Anlage auf und überwies das Geld auf sein Privatkonto.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof III ZR 148/11)
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