Start Aktuelles BGH urteilt über Sparkassen-Klausel zu Kunden-Entgelten

BGH urteilt über Sparkassen-Klausel zu Kunden-Entgelten

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Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof entscheidet am Dienstag (21. April, 10.00 Uhr), ob die von den deutschen Sparkassen verwendete Klausel zur Festsetzung der von Privatkunden verlangten Entgelte weiterhin gilt. In den Vorinstanzen hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SFB) mit ihrer Unterlassungsklage Erfolg. Dagegen richtet sich die Revision der im konkreten Fall beklagten Sparkassen Fürth und Oder-Spree.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dieser und anderer Sparkassen enthalten eine Klausel, wonach die Entgelte im Privatkundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage «nach billigem Ermessen festgelegt und geändert» werden können.

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg und das OLG Brandenburg sahen darin eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Die Klausel könne so verstanden werden, dass den Sparkassen für alle von ihnen erbrachten Leistungen – also auch solchen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind – ein Entgelt nach billigem Ermessen zustehe. Der Klausel fehle es an der nötigen Transparenz. Es sei nicht ausreichend klar, unter welchen Umständen die einzelnen Entgelte angepasst würden oder welche preisrelevanten Kostenelemente ihnen zugrunde lägen.

Die Revision der Sparkassen wurde wegen der «grundsätzlichen Bedeutung der Sache» zugelassen (AZ: XI ZR 55/08 und XI ZR 78/08).

ddp.djn/dmu/rab