Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof entscheidet heute (14.00 Uhr) darüber, ob der Samstag bei Mietzahlungen als Werktag gilt. Hintergrund ist die gesetzliche Bestimmung, wonach die Miete spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten ist. In den beiden vorliegenden Fällen hatten die Vermieter jeweils wegen angeblich unpünktlicher Mietzahlungen den Mietern fristlos gekündigt. In der Vorinstanz hatte das Landgericht Berlin jeweils die Auffassung vertreten, der Samstag sei für den Zahlungsverkehr nicht als Werktag zu berücksichtigen. Die Vermieter haben dagegen jeweils Revision eingelegt, über die nun der 8. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe entscheidet.
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