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Bundesfinanzhof zweifelt Regelung zu Arbeitszimmern an

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München (ddp). Der Bundesfinanzhof (BFH) hegt Zweifel daran, ob die steuerliche Regelung zur Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmern verfassungsgemäß ist. Diese Zweifel seien mit Beschluss vom 25. August geäußert worden, teilte der BFH am Mittwoch in München mit. Das Gericht urteilte in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren für ein klagendes Lehrerehepaar, zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung selbst äußerte sich der BFH nicht. Diese Fragestellung bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2007 sind Aufwendungen für ein beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer nur noch steuerlich abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bildet. Arbeitszimmerkosten von Lehrern, bei denen der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit regelmäßig in der Schule liegt, sind nach dieser Regelung grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Die Richter entschieden aber nun, dass bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten im Lohnsteuerermäßigungsverfahren zu berücksichtigen sind.

ddp.djn/mbr/rab