Start Aktuelles Bundesgerichtshof urteilt erst im März über Broker-Haftung

Bundesgerichtshof urteilt erst im März über Broker-Haftung

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Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof wird erst am 9. März darüber entscheiden, ob ein ausländisches Brokerunternehmen wegen sittenwidrigem Handeln eines in Deutschland tätigen Vermittlers von Termingeschäften haftbar gemacht werden kann. Den Urteilstermin teilte der BGH am Dienstag mit. Der 11. Zivilsenat in Karlsruhe hatte zuvor über den ersten von rund 40 beim BGH anhängigen und gleich gelagerten Fällen mündlich verhandelt.

Dabei verlangt eine Anlegerin vom US-Brokerhaus Pershing LLC Schadenersatz von rund 5800 Euro für Verluste aus Optionsgeschäften an der US-Börse. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte ihr in der Vorinstanz recht gegeben.

Den Feststellungen zufolge hatte der Vermittler, der mit Pershing in vertraglichen Beziehungen stand, die Anlegerin vor Abschluss der Termingeschäfte nicht ausreichend über die Risiken dieser Kapitalanlageform aufgeklärt. Dazu zählte die Tatsache, dass die Anlegerin durch die extrem hohen Vermittler-Provisionen einem großen Verlustrisiko ausgesetzt war. Durch diese «von vornherein chancenlosen Termingeschäfte» sei die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden.

Hieran habe sich das Brokerhaus Pershing mit Sitz im US-Bundesstaat New Jersey dadurch beteiligt, dass es über sein Onlinesystem den Zugang zur New Yorker Börse ermöglicht habe. Dabei habe Pershing auch zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Vermittler die Anlegerin ohne ausreichende Aufklärung zu hochspekulativen Börsentermingeschäften veranlasst habe. Pershing habe auf Kontrollmechanismen hinsichtlich dieser durch den Vermittler abgewickelten Transaktionen verzichtet.

In der Verhandlung über die Revision von Pershing warnte der Anwalt des Brokerhauses den BGH davor, «das System des Haftungsrechts durcheinanderzubringen». Damit würde man jemanden davor schützen müssen, dass er von einem Dritten betrogen wird.

Der Anwalt der Klägerin sagte hingegen, seine Mandantin sei «abgezockt» und «über den Tisch gezogen» worden. Pershing habe «die Missbrauchsanfälligkeit des eigenen Geschäftsmodells gekannt», habe aber «weggeschaut».

ddp.djn/dmu/mbr