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Bundesverfassungsgericht : Designermöbel-Plagiate dürfen an Endverbraucher verkauft werden

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Karlsruhe (dapd). Plagiate von Designermöbeln dürfen per Internet an deutsche Endverbraucher verkauft werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Freitag, dass darin kein Verstoß gegen das deutsche Urheberrecht liegt. Es bestätigte damit eine Neuauslegung des deutschen Urheberschutzes nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg (EuGH). Die Rechtsprechung des EuGH verdrängt damit teilweise die frühere deutsche Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Die Entscheidung habe massive wirtschaftliche Folgen für die Lizenzinhaber von Designermöbeln, sagte Rechtsanwalt Werner Finger der Nachrichtenagentur dapd.

(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1916/09)

(Zusammenfassung bis 1400, 40 Zeilen)

dapd.djn/uk/mwa